Praxis für Logopädie Anke Ulrich

Hochheimer Str. 53 | 55246 Mainz-Kostheim | Tel.: 06134-256953 | Fax: 06134-5678510

Informationen zur Heilmittelverordnung

Wann können Sie sich behandeln lassen?

Eine logopädische Behandlung muss immer von einem Arzt verordnet werden. Die Heilmittelverordnung bringen Sie bitte zur ersten Behandlung mit.

Bitte achten Sie darauf, dass die Heilmittelverordnung nicht älter als 14 Tage alt sein darf!

Kassenpatienten

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung eines Arztes ihrer Wahl, in der Regel Haus-, HNO-, Kinder, Zahnarzt, Neurologe oder Kieferorthopäde.

Heimittelkatalog Logopädie online: www.heilmittelkatalog.de

Privatpatienten

Sie benötigen eine private Verordnung Ihres Arztes.